Lizenzbestimmungen zur Business Lizenz R2
- Die Lizenzbestimmungen regeln die Nutzungsrechte- / Bedingungen zum Autopilot System zwischen dem Lizenznehmer und der "u can - Business Academy" / Michael Ucan, Breite Str.1 50226 Frechen), im folgenden UBAC genannt.
- Der Lizenznehmer erkennt diese Lizenzbestimmungen an und ist dazu verpflichtet, sich an die im folgenden genannten Bestimmungen, Nutzungsrechte und Bedingungen zum Autopilot System zu halten.
- Der Lizenznehmer erhält gegen eine Lizenzgebühr von 49,90 € monatlich (inkl. MwSt.) einen Sharing Code für das Power Lead System (siehe Punkt 4). Das Power Lead System ist ein eigenständiges Unternehmen / Marketing System und unabhängig von der UBAC.3.1 Die Lizenzgebühr von 49,90 € monatlich (inkl. MwSt.) bezieht sich auf die Business Lizenz "R2", welche für Geschäftspartner ist, die sich über den Affiliate-Link auf der Website beim Power Lead System registriert haben.
3.2 Wenn bereits eine Partnerschaft / ein Account für das Power Lead System besteht und die Anmeldung über über unseren Affiliate-Link erfolgt ist, so ist die Business Lizenz "R1" ausreichend, um den Sharing Code für das Power Lead System nutzen zu dürfen. Die Business Lizenz "R1" kann hier> erworben werden.
3.3 Alle anderen Punkte der Lizenzbestimmungen bleiben von Punkt 3.1 bzw. 3.2 unberührt.
- Gegenstand der Lizenz, das Nutzungsrecht und Inhalt des Sharing Codes4.1 Der Lizenznehmer bekommt gegen eine Lizenzgebühr, die in Punkt 3 beschrieben ist, einen Sharing Code für das Power Lead System und das einfache Nutzungsrecht, alle Inhalte, die über den Sharing Code zur Verfügung gestellt werden, nutzen zu dürfen.
4.2 Der Sharing Code beinhaltet fertige Landingpages, E-Mail-Follow-Up, Infowebseiten und eine Training Center Website mit Videoanleitungen und Marketing-Vorlagen.
4.3 Über den Sharing Code und dem Training Center erhält der Lizenznehmer Zugang zur geschlossenen Facebook-Gruppe, bei der er sich austauschen kann, Fragen stellen und Anregungen abgeben kann. Es ist nicht gestattet, Werbungen in welcher Form auch immer in die Gruppe zu posten.
4.4 Über den Sharing Code und dem Training Center erhält der Lizenznehmer Zugang zum Linkrotator mit Trafficpaketen. Bei den Trafficpaketen handelt es sich um externe Dienstleistungspakete, die optional gebucht werden können. Die Verfügbarkeit der Trafficpakete kann nicht garantiert werden und ist immer abhängig von den jeweiligen Ressourcen. Alle Informationen zu den Trafficpaketen werden dem jeweiligen Angebot auf der Website entnommen.
- Vertragliche Laufzeit, Kündigung und Erlöschung des Nutzungsrechts5.1 Die Vertragliche Laufzeit bzw. das Nutzungsrecht bezieht sich jeweils auf eine Periode von 1 Monat / 30 Tage, ab Kaufdatum.
5.2 Der Lizenznehmer kann zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen de Lizenzpartnerschaft kündigen. Sofern nicht anders möglich ist die Kündigung per Schriftform, E-Mail, Telefon oder Fax möglich. Die Kündigung ist zu richten an u can -Business Academy, Breite Str. 1 50226 Frechen | info[at]ucanbusiness.de | 02234-8098644 | Fax: 02234-8098645
5.3 Das Nutzungsrecht erlischt bei einer Kündigung zum Ende der Periode, wie in Punkt 5.1 beschrieben. Bei einem Zahlungsausfall erlischt das Nutzungsrecht per sofort.
5.4 Wenn die Lizenzpartnerschaft gekündigt wird, so ist die Lizenzgebühr für die laufende Periode dennoch fällig und kann nicht zurückerstattet werden.
- Der Lizenznehmer erhält eine uneingeschränkte 60 Tage-Geld-zurück- Garantie auf das Autopilot System. Bei einem Gebrauch von der Geld-zurück- Garantie ist diese an die Kontaktdaten zu richten, die in Punkt 5.2 angegeben sind.
- Die Weitergabe oder Veröffentlichung des Sharing Codes zum Autopilot System ist strengstens verboten und kann mit einer Vertragsstrafe geahndet werden (siehe Punkt 7.2).7.1 Die Inhalte aus dem Sharing Code, insbesondere die Informationen aus dem Training Center, die Strategien und Anleitungen dürfen nicht veröffentlicht werden und gelten als Betriebsgeheimnis. Die Inhalte sind ausschließlich für registrierte Partner bestimmt.
7.2 Bei einer Weitergabe des Sharing Codes und / oder sonstige Handlungen, die gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen ist eine Vertragsstrafe fällig in Höhe von pauschal 500 Euro je Fall. Bei einer Veröffentlichung des Sharing Codes auf einer Website, dazu zählt insbesondere auch das posten in sozialen Netzwerken, ist eine Vertragsstrafe fällig in Höhe von 5000 Euro je Fall. Der Lizenznehmer erkennt diese Vereinbarung ausdrücklich an und unterlässt Handlungen wie etwa die Weitergabe oder Veröffentlichung des Sharing Codes.
- Vergütung und Provisionszahlungen durch Affiliate-Programme8.1 Der Lizenznehmer erhält die Möglichkeit, durch die kostenlose Anmeldung bei sogenannten Affiliate Programmen, außerhalb vom Autopilot System, zusätzlich fremde Produkte mittels Affiliate-Link zu bewerben und erhält eine Provision für jeden Verkauf, der über den personalisierten Affiliate-Link zustande gekommen ist.
8.2 Die Höhe der Provision, hängt von den Affiliate-Programmen der jeweiligen Betreiber ab und liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereich der UBAC.
8.3 Für die Vermittlung der Lizenzgebühr für Business Lizenz erhält der Lizenznehmer eine Provision in Höhe von 50% gemäß dem Affiliate-Programm.
8.4 Die auf der Website gezeigten Verdienstmöglichkeiten sind als Beispiele zu verstehen und stellen keine Garantie für einen Verdienst oder Gewinn dar. Der Erwerb der Lizenz ist keine Garantie für Erfolg, die Höhe des Einkommens bemisst sich
ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und ist Abhängig von dem eigenen Einsatz. - Der Lizenznehmer benutzt das Autopilot System unter eigener Domain selbstständig eingerichtet und bewirbt dieses über das Internet mittels E-Mail-Werbung, Link-und Bannerpostings, sowie offline mittels Printwerbung. Der Lizenznehmer ist für alle Werbe- und Marketingaktionen allein verantwortlich.
- Pflichten des Lizenznehmers10.1 Bei der Installation des Autopilot Systems erfolgen Anmeldungen zu den Partnerprogrammen über interne Affiliate-Links. Der Lizenzpartner verpflichtet sich, sich bei den Partnerprogrammen über die Links auf der Website anzumelden und sich an die Anleitungen zu halten.
10.2 Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, einem neu gewonnen Partner für das Power Lead System / Autopilot System, die Willkommens-E-Mail mit dem Anleitungs-Link zu senden, wie es in "Schritt 3, Punkt 1" im Training Center gezeigt wird.
10.3 Das E-Mail-Postfach ist täglich auf Neuanmeldungen zu überprüfen und die Willkommens-E-Mail ist ggf. schnellstmöglich zu versenden, spätestens jedoch 24 Stunden nach Anmeldung des neu gewonnenen Partners. Es sollte im Interesse des Lizenznehmers sein, dem neu gewonnenen Partner die Willkommens-E-Mail umgehend zukommen zu lassen, damit diese ebenfalls sofort starten und ein schnellstmögliches Erfolgserlebnis haben kann.
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